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Lieferkettengesetz, 7 Maßnahmen die zu erfüllen sind!

Die Bundesregierung hat das neue Lieferkettengesetz final verabschiedet. Wer dagegen verstöß, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Bereits für 2020 wurde das Ziel vorgegeben, dass mindestens 50% der deutschen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter*innen einen effektiven Menschenrechtsschutz eingeführt haben müssen.

Bei diesen Schutzmaßnahmen unter dem Dach des Lieferkettengesetzes sind folgende Maßnahmen zu realisieren und zu gewährleisten:

  • Risikoprüfung für Mensch und Umwelt
  • Gegenmaßnahmen bei Verletzung der Menschenrechte und Umweltzerstörung
  • Transparenz über die ergriffenen Maßnahmen
  • Beschwerdestellen für die Betroffenen
  • Angemessene menschenrechtliche Sorgfalt
  • Vermeidung von Kinderarbeit
  • Existenzsichernde Löhne angepasst an das jeweilige Produktionsland

So sollen die Versprechen von 2011 gegenüber dem UN-Menschenrechtsrat nun eingehalten werden.