Die Bundesregierung hat das neue Lieferkettengesetz final verabschiedet. Wer dagegen verstöß, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Bereits für 2020 wurde das Ziel vorgegeben, dass mindestens 50% der deutschen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter*innen einen effektiven Menschenrechtsschutz eingeführt haben müssen.
Bei diesen Schutzmaßnahmen unter dem Dach des Lieferkettengesetzes sind folgende Maßnahmen zu realisieren und zu gewährleisten:
- Risikoprüfung für Mensch und Umwelt
- Gegenmaßnahmen bei Verletzung der Menschenrechte und Umweltzerstörung
- Transparenz über die ergriffenen Maßnahmen
- Beschwerdestellen für die Betroffenen
- Angemessene menschenrechtliche Sorgfalt
- Vermeidung von Kinderarbeit
- Existenzsichernde Löhne angepasst an das jeweilige Produktionsland
So sollen die Versprechen von 2011 gegenüber dem UN-Menschenrechtsrat nun eingehalten werden.